Welche Aufgaben hat eine Beiständin oder ein Beistand?

  • Die Aufgabe der Beiständin oder des Beistandes ist es, die betroffene Person in den von der KESB definierten Aufgabenbereichen zu unterstützen und/oder zu vertreten. Dabei stehen das Wohl und der Schutz der betroffenen Person im Zentrum.
  • Im Erwachsenenschutzrecht sind folgende Aufgabenbereiche möglich: Wohnen, Gesundheit, soziales Umfeld, Finanzen, Arbeit, Schule/Ausbildung etc.
  • Im Kindesschutz sind folgende Aufgabenbereiche möglich: Vermittlung in Besuchsrechtsstreitereien; Unterstützung in Erziehungsfragen, Suche und Begleitung bei Platzierungen, Unterstützung bei Schule/Ausbildung, Kindesverfahrensvertretung

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.