Wie kann eine Beistandschaft aufgehoben werden?

Eine Beistandschaft wird aufgehoben wenn der Schwächezustand, der zur Errichtung geführt hat, behoben werden konnte. Eine Aufhebung kann sowohl vom Beistand/Beiständin als auch von der betroffenen Person bei der KESB beantragt werden.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.