Wer kann eine Gefährdungsmeldung einreichen?

Jede Person, welche von einem Missstand oder einem Schwächezustand Kenntnis erhält und alle anderen Unterstützungsmassnahmen erfolglos gewesen sind.

Eine vollständige Anonymität kann nicht gewährleistet werden.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.