Wer bekommt eine Beiständin oder einen Beistand?

  • Die KESB ordnet eine Erwachsenenbeistandschaft an, wenn die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person durch private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht den Schwächezustand zu beheben
  • Wenn eine urteilsunfähige, erwachsene Person keine ausreichende eigene Vorsorge getroffen hat
  • Die KESB ordnet eine Kindesschutzmassnahme an, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.