Welche Möglichkeiten gibt es gegen Entscheide Beschwerde einzulegen?

Es besteht jederzeit die Möglichkeit gegen Entscheide der KESB beim Obergericht Beschwerde zu führen und gegen Entscheide des Beistandes kann bei der KESB Rekurs eingelegt werden.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.