Was bedeutet KESR?

Per 01. Januar 2013 wurde in der Schweiz das alte über hundertjährige Vormundschaftsrecht durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR abgelöst und die alten Vormundschaftsbehörden durch die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB ersetzt.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.