Der Gemeindeverband KESD des Bezirks Baden

Der KESD (Kindes- und Erwachsenenschutzdienst) des Bezirks Baden ist als Gemeindeverband organisiert. Aktuell sind 18 Gemeinden Mitglied des Zweckverbandes. Die restlichen Gemeinden des Bezirks führen einen eigenen Dienst.

Der Gemeindeverband feierte 2016 sein 100-jähriges Jubiläum. 

Die Satzungen regeln die rechtlichen Bestimmungen unter den Mitgliedsgemeinden. Sie müssen vom Kanton genehmigt werden.

Jährlich im Juni wird eine Delegiertenversammlung einberufen. Dieses Gremium wählt unter anderem den 5-köpfigen Vorstand und genehmigt die Jahresrechnung.

 

Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten:

Was ist der KESD (Kindes- und Erwachsenenschutzdienst)?

Was bedeutet KESR (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)?

Was bedeutet KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)?

Wer kann eine Gefährdungsmeldung einreichen?

Wo und wie kann ich eine Gefährdungsmeldung einreichen?

Wer bekommt eine Beiständin oder einen Beistand?

Welche Aufgaben hat eine Beiständin oder ein Beistand?

Wie kann eine Beistandschaft aufgehoben werden?

Welche Möglichkeiten gibt es gegen Entscheide Beschwerde einzulegen?

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
des Bezirks Baden

Gstühlplatz 2
5400 Baden
T 056 204 30 50
info@kesdbaden.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08.30-11.30 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00-16.30 Uhr

Dienstag und Freitag Nachmittag geschlossen.